Ergebnisse Ihrer Suche nach Allgemeine Hinweise und Informationen des Jobcenters Rhein-Berg in Leichlingen
Der Leichlingen-Pass ist im Scheckkartenformat erhältlich für alle Leistungsberechtigten
Die Berechtigung für den Erhalt ist durch Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides nachzuweisen.
Die Gültigkeitsdauer des Leichlingen- Passes richtet sich nach der aktuellen Leistungsgewährung.
Der Leichlingen-Pass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Auf Antrag erhalten Sie den Leichlingen- Pass beim:
Jobcenter
Sozialamt
Bürgerbüro
Die Vergünstigungen, die bei Vorlage eines "Leichlingen Passes" gewährt werden, können
hier abgerufen werden.
Jobcenter Rhein-Berg
Monika Lichy
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt &
Gesundheitscoach
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Email Jobcenter-Rhein-Berg.Netzwerk-ABC(at)jobcenter-ge.de
Internet http://www.jobcenter-rhein-berg.de
Internet http://www.gesund-im-rbk.de