Ergebnisse Ihrer Suche nach Allgemeine Hinweise und Informationen des Jobcenters Rhein-Berg in Kreisweit
Sie können sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse beraten lassen, online oder in der für Ihren Wohnort zuständigen Geschäftsstelle.
Online und in den Geschäftsstellen finden sich zahlreiche Informationsbroschüren zu diversen Themen:
- Krankheiten (Bluthochdruck, Diabetis, Osteoporose, etc.)
- Gesundheit
- Impfungen
- Essstörungen
- Übergewicht
- Umgang mit Sucht, etc.
Kunden, die Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) beziehen, erhalten bei sehr vielen Angeboten im Rheinisch-Bergischen Kreis, z.B. von Volkshochschulen, Vereinen, Kursen, etc. Ermäßigungen.
Bitte wenden Sie sich jeweils mit Ihrem Anliegen an den jeweilgen Anbieter und schildern Sie kurz Ihre Situation. Dies können Sie beim Anbieter jeweils schriftlich machen (unter Beifügung eines Nachweises, z.B. Bewilligungsbescheid des Jobcenters) oder in einem persönlichen Gespräch. Die Vorstände der Vereine, VHs, etc. entscheiden entweder individuell oder haben bereits in ihren Mitgliedsbeitragslisten vergünstigte Konditionen für spezielle Gruppen vorgesehen und ausgwiesen.
Weiterhin finden Sie bei allen Angeboten im Gesundheitswegweiser Angaben zu Kosten, Ermäßigungen oder materiellen Leihgaben der Anbieter. Diese sind jeweils fett gedruckt.
Es lohnt sich !
Die gesetzlichen Krankenkassen sind an der Gesundheitsförderung, der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dem Erhalt des gesundheitlichen Wohlergehen interessiert. Sie bieten viele Bonusprogramme oder Kostenbeteiligungen bzw. -erstattungen.
Speziell ausgwiesene Kurse (Reha/Prävention) werden in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Das jeweilge Verfahren regelt die jeweilige Krankenkasse.
Viele Sportvereine, Fitnessstudios etc. bieten Reha und Präventionskurse an. Diese sind zertifiziert und viele Krankenkassen bezuschussen diese Kurse mit 60-80%. Bitte erfragen Sie eine Ermäßigung bei Ihrer Krankenkasse, da hier die Verfahren der Krankenkassen unterschiedlich sein können.
Weiterhin erstatten die Krankenkassen Beiträge sofern eine ärztliche Verordnung für einen Reha und Präventionskurs seitens Ihres Arztes vorliegt. Sprechen Sie hier auch Ihren Arzt an. Nachfragen lohnt sich! Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Nachfragen und sich beraten lassen lohnt sich !
Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Die Vorlage des Mutterpasses ist hierfür erforderlich.
Sie benötigen gesonderte Ernährung aufgrund von Krankheit oder Allergien?
Sie sind Schwanger und benötigen Untertsützung, z.B. bei der Ausstattung für sich und das zukünftige Kind?
Das Jobcenter bietet Ihnen in den oben genannten Fällen Mehrbedarfe an (Mehrbedarf Ernährung, Mehrbedarf Alleinerziehende/r, Mehrbedarf Schwangerschaft). Sprechen Sie Ihre/n zuständigen Leistungssachbearbeiter/in an.
Gesundheitscoach/in des Jobcenters Rhein-Berg
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Email Jobcenter-Rhein-Berg.Netzwerk-ABC(at)jobcenter-ge.de
Internet http://www.jobcenter-rhein-berg.de
Internet http://www.gesund-im-rbk.de